Sachmangel bei Gebrauchtfahrzeugen
29.11.2004
OLG Karlsruhe DAR 04, 649
Mehrere Jahre Differenz zwischen der Werksauslieferung und dem im Kaufvertrag angegebenen Tag der Erstzulassung stellen bei einem Gebrauchtwagen einen Sachmangel dar. Der Käufer kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.