Rücktritt vom Vertrag
10.04.2004
OLG Naumburg 11 U 94/03
Es bedarf auch nach dem neuen Schuldrecht für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist,wenn dies von vorneherein sinnlos erscheint,da der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.