Streitwert der Auflassungsklage
25.09.2003
OLG Köln 2 W 94/03
Der Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks bestimmt sich grundsätzlich auch dann nach dessen Verkehrswert,wenn nur ein Zurückbehaltungsrecht des Beklagten streitig ist,welches auf eine geringwertige Gegenforderung gestützt wird.