Anschein der schuldhaften Unfallverursachung
22.05.2003
OLG Celle 14 U 239/02
Gegen denjenigen,der beim Ausfahren aus einem Grundstück mit dem fließenden Verkehr kollidiert,spricht der Anschein der schuldhaften Unfallverursachung.Wenn ein Mitverschulden des Unfallgegners nicht nachgewiesen werden kann,tritt auch dessen Haftung aus der Betriebsgefahr zurück.