Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
01.04.2003
BGH VI ZR 321/02
Bei sportlichen Wettbewerben mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotential,bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzungen die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügung besteht ist die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche-nicht versicherten- Schäden des Mitbewerbers ausgeschlossen,die er ohne gewichtige Regelverletzung verursacht.