GmbH-Geschäftsführer und Betriebsübergang
13.02.2003
BAG 8 AZR 654/01
Der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers geht nicht nach § 613a BGB auf den Betriebserwerber über.§ 613a BGB erfaßt nur bestehende Arbeitsverhältnisse,nicht jedoch Dienstverhältnisse von Organmitgliedern.Ein Geschäftsführer ist auch nach § 14 KSchG nicht gegen Kündigungen geschützt.