Schlechte Hotelmatratzen
11.02.2003
AG Bad Homburg ADAJUR-DokNr.49528
Führt der schlechte Zustand von Hotelmatratzen bei den Gästen zu Verspannungen und erheblichen Rückenschmerzen,muss der Reiseveranstalter für den Mangel haften.In dem Fall ist eine Preisminderung von 25 % angemessen.