Ausgleichspflicht bei mißbräuchlichem Zugriff auf eheliches Gemeinschaftskonto
23.10.2002
OLG Saarbrücken 9U 633/01-9
Nach Maßgabe der für § 430 BGB und § 742 BGB übereinstimmenden Auslegungsregeln sind Ehegatten im Innenverhältnis am jeweiligen Kontostand eines Gemeinschaftskontos regeslmäßig zu gleichen Teilen berechtigt.Dabei kommen auch für Kontoverfügingen,die den Hälfteanteil überschreiten und die während des Zusammenlebens getroffen werden,Ausgleichsansprüche in Betracht,soweit für diese nicht,wie meist bei intakter Ehe,ein diesbezüglicher konkludenter Verzicht anzunehmen ist.Von einem solchen Verzicht nicht erfaßt wird aber der Zugriff auf das Konto unmittelbar vor einer Trennung,der deren Finanzierung oder der Bildung einer Rücklage dienen soll.