Abschleppkosten nach Falschparken in der Tiefgarage
02.11.2021
AG München
Das AG München hat einen KfZ-Halter zur Zahlung von 450 € verurteilt. Das Fahrzeug war in einer Tiefgarage im eingeschränkten Halteverbot abgestellt worden.
Das Gericht hielt die Gesamtkosten für erstattungsfähig. Bei einer Einzelbeauftragung eines Abschleppunternehmers ist demnach keine Marktrecherche notwendig.