BGH legt Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwertes fest

16.07.2024 BGH VI ZR 205/23

Der Bundesgerichtshof legt als Grundlage für die Schätzung des merkantilen Minderwerts einen hypothetischen Verkauf des Fahrzeugs fest. Dabei ist von Netto-, nicht von Bruttoverkaufspreisen auszugehen. Wurde davon abweichend der merkantile Minderwert ausgehend vom Bruttoverkaufspreis geschätzt, ist er in der Weise nach unten zu korrigieren, dass von ihm ein dem „Umsatzsteueranteil“ entsprechender Betrag abgezogen wird.

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