Befangenheit eines Sachverständigen
18.04.2007
OLG Saarbrücken 5 W 90/07-29
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass er zu erkennen gibt, einzelne Beweisthemen für verfehlt zu halten und dass er außerdem abweichende Gutachten deshalb ablehnt, weil sie von Angestellten aus dem Lager einer Partei ”Ergebnis orientiert” erstellt worden sind.