BGH: § 287 ZPO enthält auch Darlegungserleichterung
15.10.2024
BGH VI ZR 122/23
Mit Leitsatzentscheidung vom 30.07.2024 stellt der Bundesgerichtshof fest, dass durch § 287 ZPO nicht nur die Beweisführung, sondern bereits die Darlegung erleichtert wird. Im zugrundeliegenden Fall stritten die Parteien über Ansprüche resultierend aus einem Verkehrsunfall. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes habe das vorinstanzliche OLG Frankfurt unter Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör die Möglichkeit einer Manipulation durch Einholung eines Privatgutachtens angenommen, sich aber nicht davon überzeugt.