Entschädigung bei langer Prozessdauer
09.06.2021
OLG Braunschweig
Beteiligte eines Gerichtsverfahrens können nach einer Verfahrensrüge die entstandenen Nachteile eines überlangen Verfahrens geltend machen. Der Regelbetrag kann im Falle der herausragenden Bedeutung eines verzögerten Pilotverfahrens angemessen erhöht werden.
Das hat das OLG Braunschweig entschieden und dem Kläger eine Entschädigung von 6500 € zugesprochen . In diesem fall hatte der Prozeß 8 Jahre lang gedauert.