Erlaubnis der Verwertung `in jeder beliebigen Weise`
10.10.2002
BGH I ZR 180/00
Hat ein ausübender Künstler die Einwilligung erteilt,daß seine Darbietung `in jeder beleibigen Weise ` ausgewertet wird,ist die Vermarktung der Aufnahme als CD auch dann vom Vertragszweck umfaßt,wenn diese Nutzungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Einwilligung noch nicht bekannt war.