GmbH:Gesellschafterausschluß

13.01.2003 BGH II ZR 173/02

Der BGH hält daran fest,daß ein – in der Satzung einer GmbH nicht vorgesehener – Gesellschafterbeschluß über die Erhebung einer Ausschließungsklage einer qualifizierten Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen (unter Ausschluß derjenigen des Betroffenen) bedarf.

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