GmbH:Gesellschafterausschluß
13.01.2003
BGH II ZR 173/02
Der BGH hält daran fest,daß ein – in der Satzung einer GmbH nicht vorgesehener – Gesellschafterbeschluß über die Erhebung einer Ausschließungsklage einer qualifizierten Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen (unter Ausschluß derjenigen des Betroffenen) bedarf.