Irreführende Werbung: Computer-Gesamtpaket
28.11.2002
BGH I ZR 110/00
Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung,dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier. PC mit Monitor),wird nicht dadurch aufgehoben,daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt,der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.