Leistungsklage trotz anhängiger Vollstreckungsabwehrklage zulässig
19.06.2013
OLG Saarbrücken, Az: 1 U 210/12-61
Die Anhängigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage mit dem Ziel, die Vollstreckbarkeit der Kaufpreisverpflichtung aus einem Grundstückskaufvertrag zu beseitigen, hindert nicht die Zulässigkeit einer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Leistungsklage.
Das Gericht verstößt gegen seine Hinweis- und Aufklärungsverpflichtungen, wenn es eine Klage als unzulässig abweist, ohne die Sach- und Rechtslage ausreichend mit den Parteien zu erörtern, welches Rechtsschutzbegehren der Kläger tatsächlich verfolgt.
Das Gericht ist aufgrund des bereits in der Klagebegründung zum Ausdruck gebrachten Klagebegehren (hier: Rückabwicklung des Kaufvertrages) verpflichtet, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken.