Nachbarbeeinträchtigung durch Baumwurzeln
26.11.2003
BGH V ZR 99/03
Der Eigentümer eines Baumes muß dafür Sorge tragen,daß dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen.Ansonsten ist er bzgl. der Beeinträchtigungen des Nachbargrundstückes Störer iSd § 1004 Abs.1 BGB.