Nachlackierung eines gebrauchten PKW als Sachmangel
08.11.2002
OLG Düsseldorf,Az.3U 37/02
Eine Nachlackierung eines gebrauchten PKW,die nur durch einen erfahrenen Sachverständigen oder mit technischem Aufwand (Lackstärkemeßgerät) festgestellt werden könnte und die Kaufsache weder wirtschaftlich,noch technisch und optisch entwertet,stellt keinen Fehler der Kaufsache dar und verpflichtet den verkaufenden Händler nicht zum Schadensersatz.