Obligatorisches Güteverfahren
23.11.2004
BGH VI ZR 336/03
Ist durch Landesrecht – wie im Saarland – ein obligatorisches Güteverfahren vorgeschrieben so muß der Einigungsversuch der Klageerhebung vorausgehen. Er kann nicht nach Klageerhebung nachgeholt werden. Eine ohne den Einigungsversuch erhobene Klage ist als unzulässig abzuweisen.