Unterlassenen Verbraucherbelehrung im Internethandel
06.03.2003
LG Köln 33 O 67/03
Wer über das Internet an Verbraucher Informationen in Form von PDF-Dateien (Acrobat Reader) vertreibt,muß gem. §§ 312 d,355 BGB über das gesetzliche Widerrufsrecht belehren.Einem Wettbewerber stehen bei Verletzung der Belehrungspflicht Unterlassungsansprüche gem.§§ 1,3 UWG zu.