Unwirksame Klausel in Bankverträgen (Reklamationspauschale)
17.04.2013
OLG Frankfurt a.M. 23 U 50/12
Es stellt eine unangemessene Benachteiligung von Privatkunden einer Bank dar, wenn für jegliche Überprüfungen von Reklamationen betreffend der Ausführung von Überweisungsaufträgen ein Entgelt erhoben wird, ohne dass nach der Berechtigung der Reklamation unterschieden wird. Eine gesetzliche Zulassung der Erhebung entsprechender Entgelte ist nicht ersichtlich.
Auch die pauschale Vereinbarung eines Entgelts für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung oder Nichtabnahme eines Darlehens benachteiligt den Kunden unangemessen und eröffnet ihm zudem nicht die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens.