Unzulässige Telefonwerbung im geschäftlichen Bereich
24.07.2003
OLG Frankfurt/M. 6U36/03
Die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme gegenüber Handwerksbetrieben mit dem Ziel der Vermittlung von Bauaufträgen stellt eine wettbewerbswidrige Telefonwerbung i.S.d. § 1 UWG dar.Daß die angerufenen Handwerksbetriebe in den `Gelben Seiten` eingetragen sind,begründet dabei noch kein vermutetes Einverständnis mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch einen Dritten,dessen Geschäftstätigkeit in einer kostenpflichtigen Vermittlung von Aufträgen besteht.