Werkstattkosten bei Selbstreparatur
29.04.2003
VI ZR 393/02 BGH
Wer sein beschädigtes Auto selbst repariert,kann von der Versicherung des Unfallverursachers den vollen Preis einer Werkstattreparatur verlangen.(Der BGH hat damit eine uneitheitliche Rechtsprechung der unteren Gerichte beendet,die teilweise beim Ersatz fiktiver Reparaturkosten größere Abzüge vorgenommen haben)